Verhinderungspflege
Wenn Sie eine Auszeit brauchen
Entlastung für pflegende Angehörige
Die Pflege eines geliebten Menschen ist eine verantwortungsvolle und kräftezehrende Aufgabe. Doch auch die beste Pflegeperson braucht einmal eine Pause – sei es durch Krankheit, Urlaub oder dringende Termine. Genau hier kommt die Verhinderungspflege ins Spiel: Wir springen ein, wenn Sie verhindert sind, und sorgen dafür, dass Ihre Angehörigen weiterhin gut betreut sind.
Unsere Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege
Im Rahmen der Verhinderungspflege übernehmen wir vorübergehend alle Aufgaben, die normalerweise von der pflegenden Person geleistet werden.
Dazu gehören unter anderem:
- Begleitung bei Spaziergängen
- Spiele spielen
- Gemeinsames Kochen
- Gemeinsame Arztbesuche
- Begleitung beim Essen und Trinken
- Mobilitätshilfen im Alltag
- Organisation des Tagesablaufs
- Gespräche und Zuwendung
Unsere freundlichen und erfahrenen Betreuungskräfte kümmern sich einfühlsam um Ihre Angehörigen – ganz nach Ihren Vorgaben.
Anspruch und Voraussetzungen
Umstellung auf Entlastungsbudgets nach §42a SGB XI
Mit Wirkung zum 01.07.2025 werden die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombiniert und zukünftig als gemeinsamer Jahresbetrag i.H.v. 3.539 Euro gewährt. Um Ihnen die Umstellung zu erleichtern, können Sie die Budgets, die bisher mit §39 als Rechtsgrundlage geführt wurden, auf §42a umstellen und die Höhe dieses neuen kombinierten Budgets festlegen.
Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung und erklären Ihnen, welche Formulare benötigt werden und wie Sie diese bei der Pflegekasse einreichen.